AGB
AGB
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Betreten des Festivalgeländes unterwirft sich der Eintrittskarteninhaber bzw. Besucher den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:
1. Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt auch in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten untersagt. Kinder zwischen 6-18 Jahren dürfen nur
in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen werden.
2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich
und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben
genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum
Veranstaltungsbeginn.
4. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
5. Für gesundheitliche Schäden, wie etwa Hörschäden infolge eines
erhöhten Lärmpegels während den Konzerten, wird keinerlei Haftung
übernommen.
6. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter
oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung
und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des
vorhersehbaren Schadens beschränkt. Haftungsansprüche sind begrenzt auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Das Mitbringen von Glasbehältern, pyrotechnischen Gegenständen,
Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt
Verweis vom Festivalgelände. Beim Einlass findet eine
Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen
Leibesvisitationen vorzunehmen.
8. Das Betreten des Festivalgeländes und das Parken des Fahrzeuges erfolgt auf eigene Gefahr.
9. Der Veranstalter ist nicht für gestohlene Sachen und persönliche Schäden verantwortlich.
10. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz
ausgewiesenen Plätzen genehmigt. Den hierfür abgestellten
Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch
auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Das
eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf den Camping- und Parkplätzen
ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt. Das Campen
auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist untersagt. Bei
Zuwiderhandlungen muss mit Anzeige der jeweiligen Besitzer gerechnet
werden.
11. Den Anweisungen der Sicherheitskräfte und der Festivalcrew ist
unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Platzverweis.
12. Das Mitbringen von Tieren ist verboten!